Active Sound Nachrüstung: Erlischt die Gewährleistung?

Active Sound-Systeme gibt es von vielen verschiedenen Herstellern, Marken und Anbietern. Einige vereinzelte Fahrzeughersteller, etwa BMW, Audi oder VW, bieten Soundmodule bereits ab Werk an. Natürlich gibt es auch Active Sound-Systeme zum Nachrüsten. Doch wie verhält es sich eigentlich mit der Gewährleistung beim Einbau eines Active Soundmoduls? Stimmt es, dass die Gewährleistung durch die Nachrüstung eines Active Sound-Systems erlischt?


Gewährleistung durch Active Sound erloschen?

Die kurze Antwort darauf, ob die Gewährleistung des Fahrzeugherstellers oder Verkäufers durch den Einbau eines Active Sound-Systems automatisch erlischt, lautet ganz klar: Nein, die gesetzlich geregelte Gewährleistung des Fahrzeugs erlischt nicht automatisch durch den Einbau von Zubehör eines Drittanbieters. Wer also ein Active Sound-System nachrüstet, muss bei einem Neuwagen nicht befürchten, dass die Gewährleistung automatisch verloren geht. Auch Einschränkungen in den AGBs oder individuelle Klauseln im Kaufvertrag können die Gewährleistung durch den Fahrzeughersteller oder Verkäufer nicht automatisch ausschließen bzw. einschränken. Aber: Sofern das nachgerüstete Zubehör den Mangel oder Schaden nachweislich herbeigeführt hat, geht die Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung auf den Hersteller des Zubehörs über, der für eventuell entstandene Schäden entsprechend aufkommen bzw. haften muss.

Active Sound Nachrüstung: Erlischt die Gewährleistung?
Active Sound Nachrüstung: Erlischt die Gewährleistung?

Daher kann man sagen: Die gesetzlich geregelte Gewährleistung des Neuwagen-Verkäufers umfasst alle Mängel, die schon bei der Übergabe des Autos bestehen. Führt ein fehlerhaftes Bauteil beispielsweise zu einem Motorschaden, kann man sich auf die Herstellergewährleistung berufen und der Verkäufer bzw. Hersteller muss den entstandenen Schaden in Ordnung bringen. Hat man parallel einen anderen Auspuff, ein Active Sound-Modul, andere Felgen oder sonstige Tuningteile nachgerüstet, die nicht kausal für den entstandenen Schaden sind, braucht man sich vor einem Erlöschen der Gewährleistung nicht fürchten. Daher gilt: Ist der entstandene Schaden unmittelbar auf das Tuning zurückzuführen, können Gewährleistungsansprüche erlöschen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn eine höhere Belastung aufgrund einer Leistungssteigerung zu einem Motorschaden führt.

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Muss ich bei einer Active Sound-Nachrüstung Angst vor Folgeschäden haben?

Kostspielige Schäden durch die Nachrüstung oder den Einbau eines Active Sound-Systems sind eigentlich ausgeschlossen, sofern der Einbau fachmännisch und wie vom Hersteller gefordert vonstattengeht. Wichtig ist deshalb, die Active Sound-Einbauanleitungen des Anbieters genau zu lesen und wichtige Hinweise zu beachten. Da ein Active Sound-System keine Mehrleistung abruft und keinen Einfluss auf den Antriebsstrang hat, sind Folgeschäden durch ein Active Sound-System quasi ausgeschlossen. Fehlerquellen beim Einbau eines Active Sound-Systems gibt es etwa durch einen fehlerhaften Stromanschluss, vertauschte Can-Bus-Kabel, Kabelbrüche oder lose Steckverbindungen. Die Montage der Lautsprecher bzw. Sound Booster / Soundmodule im Innenraum oder am Unterboden des Fahrzeugs sollte ebenfalls mit etwas handwerklichem Geschick erfolgen.

Was ist mit der Herstellergarantie beim Einbau eines Active Sound-Systems?

Entscheidend anders kann es sich übrigens verhalten, wenn es nicht um die Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung, sondern um die Herstellergarantie geht. Die Herstellergarantie ist immer nur eine freiwillige Leistung und insofern auch ziemlich flexibel, was die Garantiebedingungen anbelangt. Nicht jede, aber einige Herstellergarantien schließen eigene Einbauten und nachträgliche Tuning-Maßnahmen explizit aus. Meistens gilt der Ausschluss aber auch nur dann, wenn die Mängel ursächlich (=kausal) auf die Tuning-Maßnahmen zurückzuführen sind.

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Fazit: Active Sound und Gewährleistung / Garantie

Fazit: Die Gewährleistung wird durch ein Active Sound-System nicht einfach so beeinflusst. Und sollte der Schaden bzw. Mangel doch auf das Active Sound-System zurückzuführen sein, haftet der Hersteller des Active Sound-Systems. Da das Active Sound-System im Prinzip unabhängig von Abgasstrang und Antriebsstrang arbeitet bzw. keine Mehrleistung abruft, ist die Nachrüstung eines Active Sound-Systems im Hinblick auf die Herstellergewährleistung unproblematisch. Geht es um die Herstellergarantie, sollte man sich in den Vertragsbedingungen informieren oder einfach direkt beim Hersteller nachfragen.

Active Sound Nachrüstung: Erlischt die Gewährleistung?

Erlischt die Gewährleistung durch den Einbau eines Active Sound-Systems?

Wenn man ein Active Sound-System oder anderes Zubehör oder Tuning nachrüstet, erlischt die gesetzlich geregelte Gewährleistung nicht automatisch. Ein genereller Gewährleistungsausschluss durch den Autohersteller oder Autoverkäufer bei der Nachrüstung eines Active Sound-Systems ist daher nicht zulässig. Erst dann, wenn das Zubehör nachweislich für den Mangel oder Schaden verantwortlich ist, wirkt sich die Nachrüstung auf die Gewährleistung aus. Diese geht dann auf den Hersteller des Zubehörs über, der wiederum für Schäden haften und den Mangel am Fahrzeug beseitigen muss.

Habe ich Probleme mit der Garantie, wenn ich ein Soundmodul nachrüste?

Die Garantiebedingungen der Fahrzeughersteller können sich stark unterscheiden. Ob die freiwillige Garantie des Herstellers durch den Einbau von Zubehör wie einem Active Sound-System beeinflusst wird, hängt von den individuellen Garantiebedingungen ab. Meistens sind Active Sound-Systeme jedoch unproblematisch, was die Autogarantie angeht.